Kosten

Kosten & Abrechnung

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut in eigener Privatpraxis rechne ich die Gebühren der psychotherapeutischen Leistungen anhand der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

Die Kosten einer Online Therapie werden in der Regel vollständig übernommen.

  • Selbstzahler

    Es kann viele Gründe geben, eine psychotherapeutische Behandlung selbst zahlen zu wollen.


    Da sie keine Anträge auf Kostenerstattung, Formulare oder Gutachten erstellen müssen, entfällt viel Bürokratie. Wir können uns ganz auf Ihre Sitzungen konzentrieren und diese ohne Anlaufzeit beginnen.


    Es werden keine Daten an Ihre Krankenkasse oder andere offizielle Behörden weitergeleitet - diese Form der Anonymität erspart mögliche Komplikationen bei z.Bsp. späterer Verbeamtung.


    Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nur, sollte eine psychische Diagnose nach ICD-10 vorliegen. Beratung & Coaching können Sie als Selbstzahler jederzeit wahrnehmen, auch wenn Sie keine psychische Erkrankung haben.


    Sie können frei bestimmen, wieviele Sitzungen Sie in welchen Abständen wünschen  und sind nicht an behördliche Vorgaben gebunden.


    Honorar

    Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt. Für eine Einzelbehandlung Verhaltenstherapie à 50 Minuten beträgt das Honorar 153,00 Euro (nach GOP Nummer 870, 3,5facher Steigerungssatz) .

  • Privatversicherte

    In aller Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang variiert jedoch zwischen den verschiedenen privaten Krankenversicherungen und den verschiedenen Vertragskonditionen.

    Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich bereits vor Beginn der Psychotherapie in Ihrem Vertrag oder direkt bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Therapie erstattet.

    Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Genehmigung der Kostenübernahme zur Verfügung.

    Sollte für die Kostenerstattung ein Antrag erforderlich sein, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung. 


    Honorar

    Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

  • Beihilfe

    In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle zu Beginn der psychotherapeutischen Behandlung über die Konditionen der Kostenübernahme und über die Form der Antragsstellung. 

    Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Genehmigung der Kostenübernahme zur Verfügung.

    Sollte für die Kostenerstattung ein Antrag erforderlich sein, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung. 


    Honorar

    Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

  • Heilfürsorge & weitere Kostenträger

    Weitere Kostenträger sind die Heilfürsorge der Bundespolizei und die Heilfürsorge der Bundeswehr. Somit haben ebenfalls Bundespolizisten und Soldaten die Möglichkeit, die Therapiekosten erstattet zu bekommen. Darüber hinaus können unter Umständen die Krankenkassenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) und die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ebenfalls die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis übernehmen.  

    Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Genehmigung der Kostenübernahme zur Verfügung.

    Sollte für die Kostenerstattung ein Antrag erforderlich sein, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung. 


    Honorar

    Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.

  • Gesetzlich Versicherte

    Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Privatpraxis nur in Ausnahmefällen übernommen werden. 


    Die Therapie wird dann im sogenannten Kostenerstattungsverfahren durchgeführt:


    Um als gesetzlich Versicherter eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse belegen können, dass kein Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz innerhalb der nächsten 3-6 Monate zur Verfügung steht. Wichtig hierbei ist, dass der Therapeut bedarfsgerecht und wohnortnah ist. Dafür erstellen Sie am besten eine Liste mit 5-10 Therapeuten, die Sie kontaktiert und sich auf die Warteliste haben setzen lassen oder keinen Platz haben.


    Darüber hinaus benötigen Sie für den Antrag auf Kostenerstattung vor Beginn der Therapie einen Nachweis über die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (Formular PTV-11). Außerdem benötigen Sie den Nachweis über den Arztbesuch bei einem Hausarzt/Facharzt für Psychiatrie. Dieser wird Ihnen dann eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen, die eine Verdachtsdiagnose sowie eine maximal zumutbare Wartezeit enthält. Diese beiden Dokumente belegen die Notwendigkeit einer zeitnahen und regelmäßigen Behandlung.


    Folgende Schritte zusammengefasst:

    - Sprechstunde bei gesetzlichem/r Therapeut/in mit Kassenzulassung erfragen, PTV-11 ausstellen lassen

      Unter der Nummer 116117 können Sie eine Zentrale Terminvergabestelle erreichen. Es empfiehlt sich jedoch auch, örtliche Praxen direkt anzurufen mit der bitte nach einer Sprechstunde - erwähnen Sie ruhig, dass Sie diese bzw. das PTV-11 für ein Kostenerstattungsverfahren benötigen!

      Wichtig: Bitte beachten Sie, dass auf dem PTV-11 das Kästchen "Zeitnah erforderlich" angekreuzt ist!

    - Termin bei Hausarzt / Psychiater, Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen

    - Liste mit 5-10 Therapeuten mit mehr als 3-6 Monate Wartezeit


    Sobald Sie diese Dokumente haben, reichen Sie diese mit dem Kostenerstattungsantrag und Bestätigung eines Therapieplatzes (welche Sie von mir bekommen) gemeinsam bei der Krankenkasse ein.


    Bei weiteren Fragen unterstütze ich Sie gerne.


    Information zur möglichen Selbstbeteiligung:

    Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in einem Kostenerstattungsverfahren derzeit Kosten in Höhe von 112,30€ pro Sitzung, welche eine Einzelbehandlung Verhaltenstherapie à 50 Minuten umfasst. Das Honorar einer privaten Psychotherapie liegt derzeit bei 153€ pro Sitzung (nach GOP Nummer 870, 3,5facher Steigerungssatz), was zu einer Selbstbeteiligung von 40,70€ pro Sitzung führt.


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